Mai 11, 2026

Energy Sharing ab Juni 2026:
Stadtwerke sind ausgeschlossen — und trotzdem gefragt

Ab dem 1. Juni 2026 gilt § 42c EnWG. Privatpersonen und kleinere Unternehmen dürfen Strom aus erneuerbaren Anlagen bilanziell miteinander teilen. Für Stadtwerke steckt in dieser Regelung eine Besonderheit, die in der Diskussion oft untergeht: Als Anlagenbetreiber sind sie ausdrücklich nicht zugelassen. Das macht das Thema aber nicht kleiner, sondern verschiebt nur die Rolle.

Was genau ab Juni gilt

Energy Sharing bedeutet die bilanzielle Weitergabe von Strom aus einer lokalen Erneuerbaren-Anlage an Letztverbraucher. Der physische Stromfluss läuft weiter über das öffentliche Netz, nicht direkt vom Dach zum Nachbarn. Die Zuordnung passiert rechnerisch, in Viertelstundenwerten.
  • Zeitlich: Ab 1. Juni 2026 innerhalb des Bilanzierungsgebiets eines einzelnen Verteilnetzbetreibers. Ab 1. Juni 2028 auch über angrenzende Verteilnetzbetreiber in derselben Regelzone hinweg.

  • Wer teilnehmen darf: Betreiber sind natürliche oder private juristische Personen. Letztverbraucher sind Privathaushalte, Kommunen und kleine bis mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten oder unter 50 Millionen Euro Umsatz.

  • Wer nicht darf: Stadtwerke als Erzeuger und größere Unternehmen als Abnehmer.

  • Technische Voraussetzung: Intelligente Messsysteme, viertelstündliche Messung, ein flexibler Aufteilungsschlüssel sowie ein Reststromvertrag und ein Direktvermarktungsvertrag für Überschussmengen.

Anlagenbetreiber übernehmen grundsätzlich volle Lieferantenpflichten. Erleichterungen gibt es nur für Kleinanlagen bis 30 kW und kleinere Mehrfamilienanlagen bis 100 kW. Und: Der lokal genutzte Strom trägt die vollen Netzentgelte, auch für Spannungsebenen, die er nie durchläuft — das ist der Punkt, an dem die Kritik regelmäßig ansetzt.

Warum das für Stadtwerke ein Risiko ist

Die ZfK hat die Konsequenzen im Mai 2026 aufgeschrieben: Stromabsatz geht zurück, Margen sinken, und der Kundenkontakt kann verloren gehen, wenn sich Communities selbst organisieren. Eine Nachbarschaft, die ihren Strom untereinander verteilt und die Abrechnung über eine Plattform laufen lässt, braucht das Stadtwerk nur noch für den Reststrom.

Warum es trotzdem eine Chance ist

Genau an der Stelle, an der das Gesetz Stadtwerke als Erzeuger ausschließt, entsteht Bedarf an allem anderen. Eine Community, die § 42c erfüllen will, braucht Dinge, die sie selbst nicht aufbauen kann:
  • Abrechnung in Viertelstunden: Ein flexibler Aufteilungsschlüssel, der jede Viertelstunde neu zuordnet, ist kein Excel-Thema. Das ist ein Abrechnungssystem.

  • Reststromvertrag: Wenn die Sonne nicht scheint, kommt der Strom weiterhin vom Versorger. Dieser Vertrag ist Pflicht.

  • Direktvermarktung der Überschüsse: Ebenfalls Pflicht, und ebenfalls nichts, was eine Nachbarschaft nebenher macht.

  • Lieferantenpflichten: Oberhalb der Bagatellgrenzen gelten sie voll. Das Gesetz erlaubt ausdrücklich, diese Aufgaben an gewerbliche Dienstleister auszulagern.

Was jetzt zu klären ist

  • Wie viele intelligente Messsysteme sind im eigenen Netzgebiet tatsächlich verbaut? Ohne sie findet Energy Sharing nicht statt.

  • Kann unser Abrechnungssystem viertelstündliche Aufteilungsschlüssel verarbeiten, die sich laufend ändern?

  • Haben wir ein Produkt für den Reststrom, das zu einer Sharing-Community passt, oder verkaufen wir einen normalen Haushaltstarif?

  • Wer im Haus spricht mit den Initiativen, die es in der Region schon gibt?

Die Frist ist nah, aber die Nachfrage kommt nicht am 1. Juni auf einen Schlag. Die Regulatorik gilt als komplex, eine zentrale Unterstützungsstruktur fehlt, und finanzielle Anreize für kleine Anbieter gibt es bislang keine. Der Hochlauf wird also langsamer sein als das Datum vermuten lässt — was Zeit verschafft, aber keine Entwarnung ist.

Das Gesetz schließt Stadtwerke als Erzeuger aus. Als Dienstleister braucht Energy Sharing sie umso mehr.

Der nächste Schritt

Klären Sie zuerst die Messsystem-Frage für Ihr Netzgebiet, das ist die harte Randbedingung. Danach die Abrechnung. Wenn Sie prüfen wollen, was Ihre bestehenden Systeme für viertelstündliche Aufteilungsschlüssel und Reststromprodukte hergeben, sprechen Sie uns an.

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Michèl Dichter
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